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Numerus clausus

Der Numerus clausus ist eine Zulassungsbeschränkung, bei der Studienplätze nach Notendurchschnitt und Wartezeit vergeben werden.

Der Numerus clausus (NC) bezeichnet eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge, in denen es mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt. Die Plätze werden dann nach einem festgelegten Verfahren vergeben, meist nach Abiturnote und Wartesemestern. Nicht jeder Studiengang hat einen NC, viele sind zulassungsfrei.

Im Bewerbungsprozess ist der NC der Schwellenwert, den die Hochschule für den letzten vergebenen Platz im Vorjahr genannt hat. Dieser Wert schwankt von Jahr zu Jahr. Wer knapp darunter liegt, kann über Wartezeit oder Auswahlverfahren noch Chancen haben.

Praktisch heißt das: Prüfe frühzeitig, ob dein Wunschfach einen NC hat. Stelle außerdem fest, ob die Hochschule zusätzliche Kriterien wie Eignungstests oder Motivationsschreiben nutzt.

Verwandte Begriffe

  • ZulassungsbeschränkungEine Zulassungsbeschränkung begrenzt die Zahl der Studienplätze in einem Fach, sodass Bewerbungen über ein festgelegtes Verfahren laufen.
  • AuswahlverfahrenEin Auswahlverfahren entscheidet über die Vergabe von Studienplätzen, etwa mit Gesprächen, Tests, Motivationsschreiben oder Noten.
  • HochschulzulassungDie Hochschulzulassung ist die Entscheidung, dass eine Bewerbung für einen Studienplatz angenommen wird, und geht der Immatrikulation voraus.
  • BewerbungsfristDie Bewerbungsfrist ist der Stichtag, bis zu dem Unterlagen für einen Studiengang vollständig eingereicht sein müssen.